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Muss ich ein Testament für meinen Nachlass in Spanien errichten?
Über diese Frage wird hier in Spanien oft diskutiert und die Meinungen gehen weit auseinander. Tatsächlich kommt es auf den Einzelfall und die involvierten Vermögenswerte an. Das spanische Internationale Privaterecht (IPR), das mehrheitlich im Código Civil geregelt ist, verwies bis zur letzten Gesetzesrevision (17.08.2015) in Art. 9.8 CC auf das Heimatrecht des Ausländers. Damit kam für einen Schweizer, der Vermögenswerte in Spanien hinterlassen hatte, das schweizerische Erbrecht gemäss Art. 457ff. ZGB zur Anwendung. -
Aber kennen die spanischen Behörden denn das Schweizer Erbrecht überhaupt? Und wie muss ich mein Testament verfassen? Kann oder muss ich evtl. zwei Testamente machen, d.h. eines für Spanien und eines für die Schweiz? Können wir als Eheleute auch einen Erbvertrag hier in Spanien abschliessen und wird dieser hier auch anerkannt? Welche Dokumente müssen im Erbfall erbracht werden und wie sieht das genau mit der Erbschaftssteuer in der Schweiz und in Spanien aus?
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