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Wichtiger Hinweis: Wir haben unsere Büros an der Calle Marques de Campo 31A in Denia per Ende Oktober 2022 aufgeben müssen. Termine sind zzt. keine möglich, da ich, der Firmeninhaber, leider an schweren Post- bzw. Long-Covid-Symptomen erkrankt bin, womit ich - so wie es zzt. aussieht - vermutlich längerfristig arbeitsunfähig bleiben werde. Ihre Anfrage(n) können Sie aber trotzdem hier per E-Mail an info@novaswiss.es richten und ich werde versuchen, die geeignete Anlaufstelle für Sie zu finden.

  • SUMA/Gemeindeabgaben

Können Sie im Moment nicht nach Spanien reisen, s/wollten aber dringend eine Rechnung der SUMA bzw. einer span. Gemeinde (Gemeindeabgaben) bezahlen, dann schauen Sie sich hier das Online-Hilfe-Video von SUMA auf Deutsch an, wie Sie die IBI (Grundsteuer im Raum Alicante), der Abfallgebühren, Strassenverkehrsabgaben oder der kommunalen "Plusvalía" (einmalige Bodenwertzuwachssteuer im Verkaufs-, Schenkungs-, Tausch- und Erbfall) bezahlen können.



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  • Das neue Sterbehilfegesetz (sog. "aktive Euthanasie") trat am 25. Juni 2021 in Spanien in Kraft -> s. Amtsblatt/BOE - Presselink


  • Neues geplantes Erbschaftssteuergesetz im Land Valencia per 28.5.2023 (noch nicht in Kraft!): Die neue Landesregierung von Valencia hat bei ihrem Amtsantritt angekündigt, die Erbschaftssteuer im Land Valencia rückwirkend per 28.5.2023 auf 1% zu reduzieren (für Nachkommen & Ehegatten), sofern das neue Gesetz angenommen wird. - Die span. Erbschaftssteuern sind - ähnlich wie in der Schweiz - "kantonal" geregelt, d.h. hier je nach "Land" bzw. "Autonomie", die man hier in Spanien analog zu den CH-Kantonen, als "föderalistische Autonomien" oder eben "Länder" bezeichnet. Für in Spanien nicht-ansässige Schweizer ist wahlweise entweder das lokale Gemeindesteueramt oder das Bundessteueramt (AEAT in Madrid, Abt. Nicht-Residente-Erbschaftssteuer) zuständig, zu den vom entsprechenden Land (="Kanton") amtl. publizierten aktuellen Steuersätzen, wenn der grösste Teil der Nachlasswerte im entsprechenden "Land" (bspw. im Land Valencia) liegt. Der Steuerfreibetrag betrug bis dato im Land Valencia für Nachkommen und Ehegatten EUR 100'000 pro Person. Ob sich dieser Freibetrag mit der neuen Gesetzgebung ändern wird, wird sich zeigen, sobald das neue Gesetz durch ist.


Wichtige span. Urteile für Schweizer mit Nachlasswerten in Spanien:

Urteile vom 19.2.2018 und 22.03.2018 des Obersten Gerichtshof: Spanische Erbschaftssteuern für nicht im EU/EWR-Raum ansässige Erben:
Hier das Urteil vom 22.3.2018, welches Schweizer Erben betrifft  -> Wichtigste Konsequenz: Wer in der letzten 4 Jahren als nichtsteuerresidenter Erbe Bundeserbschaftssteuer (AEAT Madrid/Abteilung "No-Residentes") bezahlt hat, kann die Differenz zwischen der erhobenen Bundeserbschaftssteuer und der vorteilhafteren Besteuerung durch die Autonomie (z.B. Comunidad Valencia) vom Steueramt zurückfordern. Sollten Sie davon betroffen sein, stellen Sie hier Ihre Anfrage oder kontaktieren Sie uns hier.

EU-Erbrecht ab 17. August 2015: Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 ist nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung der letzte gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitzprinzip) des Erblassers massgebend und nicht mehr dessen Staatsangehörigkeit (Nationalitätsprinzip). -
Für in Spanien ansässige Auslandschweizer, die ihr Testament oder ihren Erbvertrag dem Schweizer Recht unterstellt haben oder es noch tun werden, gilt weiterhin Schweizer Erbrecht. Für diejenigen Erbfälle aber, bei denen der in Spanien ansässige Auslandschweizer (Erblasser) sein Testament oder Erbvertrag nicht  dem schweizerischen Recht unterstellt (bzw. kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat) und nach dem 17. August 2015 verstorben ist, kommt spanisches Erbrecht zur Anwendung, sofern er Vermögenswerte in Spanien hinterlassen hat. Lassen Sie Ihr/e Testament/e gratis bei uns überprüfen: Hier können Sie uns für Ihre Anliegen in diesem Zusammenhang kontaktieren.

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Sonderfall "Modelo 720": Seit 2013 muss jeder in Spanien Ansässige (Steuerresidente) sein ausserhalb von Spanien liegendes Vermögen, das insgesamt per Stichtag 31.12. des Vorjahrs insgesamt mehr als EUR 50'000.- ausgemacht hat, bis Ende März des laufenden Jahres mit dem Formular 720 deklarieren. Dabei handelt es sich nicht um eine Deklaration, die per se Steuern auslöst, sondern um eine reine Informationsdeklaration. Achtung: Hohe Bussen bei Unterlassung oder Falschdeklaration. Wer ausserhalb der Frist deklariert, muss mit einer Steuerinspektion rechnen. - Nota bene: Die EU-Kommission hat den Fall (Frage der Illegalität des Mod. 720) an den EU-Gerichtshof weitergeleitert, um dessen EU-Konformität zu überprüfen. Das Urteil steht z.Zt. noch aus. Weitere aktuelle News betr. Mod. 720 finden Sie hier und Aktuelles aus der Presse hier.


Stand: Aug. 2023

 
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