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I.B.I., Plusvalía, Gewinnsteuer

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Grundsteuer I.B.I.
(Impuesto sobre los Bienes Inmuebles)

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde - basierend auf dem Katasterwert ('valor catastral') - des Grundstück bestimmt. Die zu zahlende Summe ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich und hängt davon ab, wann der Katasterwert das letzte Mal revidiert worden ist (in Denia z.B. 1989). In der Provinz Alicante wird diese Steuern jährlich von der SUMA inkassiert (ausser in Javea, wo die Gemeinde selbst die IBI erhebt).

Lokale Bodenwertzuwachssteuer
("Plusvalía")

Dies ist eine Gemeindeabgabe im Zusammenhang mit dem Wertzuwachs des Grund und Bodens einer Liegenschaft. Umgangssprachlich wird hier oft der Ausdruck "Plusvalía" gebraucht, der sich allerdings auch auf die Kapitalgewinnsteuer (Bundessteuer) beziehen kann. Der offizielle Name dieser Steuer lautet: "Impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos urbanos (IIVTNU)", dessen Berechnung auf dem Bodernwert ('valor suelo') basiert und sich für die Zeit zwischen dem Erwerb und der Handänderung berechnet. Diese Abgabe fällt nur einmalig bei einer Handänderung an (Schenkung, Vererbung, Verkauf, Tausch). Die Höhe der Abgabe ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In der Regel zahlt diese Abgabe der Verkäufer (Abmachungssache).

Nota bene: Seit kurzem gibt es diverse Urteile in diversen Autonomien, die besagen, dass das Gemeindesteueramt beweisen müsse, dass der Bodenwert auch tatsächlich gestiegen sei zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs und der Veräusserung, da bis dato alle Gemeinden einfach eine lineare Wertsteigerung hypothetisch annahmen, ohne tatsächlich zu überprüfen, ob der Bodenwert während der Haltezeit auch in Tat und Wahrheit gestiegen ist oder eben nicht. Diese Praxis sei illegitim und die GEmeinde müsse den Beweis der Wertsteigerung erbringen. Wer also mit Verlust veräussert hat muss zwar diese Plusvalia trotzdem vorab bezahlen, kann diese dann aber basierend auf den div. existierenden Urteilen anschl. zurückzufordern, sofern die Gemeinde nicht beweisen kann, dass der Bodenwert in einem konkreten Fall gestiegen ist. Gerne helfen wir Ihnen Ihren Fall prüfen zu lassen, falls Sie davon betroffen sind. Aber Achtung: Verpassen Sie nicht die Einsprachefirist nach Erhalt der Plusvalia-Rechnung der SUMA oder Gemeinde (Jávea) und notieren Sie sich das Empfangsdatum der Rechnung.

Grundstückgewinnsteuer/Kapitalgewinnsteuer

Bei dieser Steuer handelt es sich um eine allgemeine Kapitalsteuer, die z.Zt. zwischen 19%-26% liegt und sich je nach Höhe des Gewinns berechnet. Ab dem 65. Altersjahr sind Steuerpflichtige von dieser Steuer i.d.R. befreit. Die Kapitalgewinnsteuer kann für noch nicht 65-Jährige auch optimiert werden, da das Gesetz verschiedene Möglichkeiten der Reduzierung derselben vorsieht, sofern der gesamte Verkaufserlös innert eine berstimmten Frist reinvestiert wird.

 
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