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Fahrzeugimport

Sonstiges
 

Wer sich in Spanien niederlassen will, kann sein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug als Umzugsgut mitnehmen. Die Abmeldung aus dem Wegzugsland (Schweiz) muss mittels Abmeldebestätigung der ehemaligen Wohngemeinde sowie vom zuständigen Schweizer Konsulat hier in Spanien bestätigt werden. Zudem ist die Anmeldung bei der span. Wohngemeinde nötig. Zwischen der Ab- und Anmeldung darf nicht mehr als 1 Jahr vergangen sein. Für den Fahrzeugimport braucht der Fahrzeughalter zudem eine N.I.E.-Nummer (Identitätsnummer von Ausländern in Spanien), die bei der für Ihren Wohnort zuständigen spanischen Polizei (Comisaria/Extranjería) oder dem spanischen Konsulat Ihres schweizerischen Wohnsitzes beantragt werden kann. Anschliessend muss die N.I.E. noch beim spanischen Steueramt registriert werden (N.I.F.), falls noch nicht erfolgt. Nota bene: Beachten Sie, dass Sie sich erst in der Schweiz abmelden sollten, bevor Sie sich in Spanien bei der Gemeine einschreiben ("empadronamiento"), da das span. Zollamt sonst den Antrag auf zollfreien Import des Umzugguts/Fahrzeugs hinterfragen kann, ob es sich wirklich um einen Umzug handelt und den zollfreien Import ablehnen kann (in Praxi div. Male passiert).

Wenn die vorgenannten Unterlagen vorliegen und das Fahrzeug im Zeitpunkt des Domizilwechsels mindestens 6 Monate vor der Abmeldung in der Schweiz in Ihrem Namen gelautet hat (Eigentumsnachweis erfolgt in der Regel mittels Kaufvertrag), kann man die Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangen (Befreiung infolge Umzug/"exento por cambio de domicilio").

Grundsätzlich müssen alle einzuführende Fahrzeuge ein sog. (EU-)Urspungszertifikat beibringen, welches Sie von Ihrem Generalimporteur in der Schweiz bestellen können. Ansonsten muss das Fahrzeug von einem spanischen technischen Ingenieur neu vermessen werden, falls es in Spanien nicht homologiert ist. Anschliessend muss das Fahrzeug dem span. TÜV vorgeführt werden und das span. Nummernschild bestellt werde (Achtung: In Spanien stellt das Strassenverkehrsamt die Nummernschilder nicht aus, sondern diese werden von speziell autorisierten Firmen angefertigt auf Grund einer Bescheinigung vom Strassenverkehrsamt). Nota bene: Die Nummernschilder gehören in Spanien zum Fahrzeug und nicht dem Halter, d.h. in einem Verkaufsfall wird das Fahrzeug mit den Nummernschildern verkauft. Die CH-Nummernschilder können Sie nach der Immatrikulation des Fahrzeugs in Spanien per Post dem Strassenverkehrsamt Ihres letzten CH-Wohnsitzes zurücksenden. Merke: Das infolge Umzugsgut in Spanien importierte Fahrzeug darf während 1 Jahr nicht veräussert werden, ansonsten die MwSt-Befreiung rückwirkend aufgehoben und die MwSt nachträglich eingefordert wird.

 
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