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Erbschaftssteuer

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In Spanien gibt es zwei unterschiedliche Erbschaftssteuersysteme: Die nationale und die autonome Erbschaftssteuer. Dabei wird nicht der Nachlass als Masse besteuert, wie z.B. in England, sondern die einzelnen Erben entsprechend ihrer Erbquote. Die nationale Erbschaftssteuer betrifft i.d.R. nicht in Spanien Ansässige (Nichtresidente), die autonome Erbschaftssteuer dagegen residente Erblasser, Erben und Vermächtnisnehmer. Dabei fallen neuerdings auch im EU- und EWR-Raum lebende Erben, sowie in der Schweiz Ansässige, infolge eines EU-Urteils vom Sept. 2014, unter die vorteilhaftere, autonome Erbschaftssteuer, d.h. sie werden wie in Spanien Ansässige (residente) behandelt.

Erbschaftssteuern für Residente

Die Erbschaftssteuern für Residente sind i.d.R. vorteilhafter, als diejenige für Nichtresidente. In der Generalitat Valencia beträgt der Freibetrag für Ehegatten und Nachkommen z.Zt. EUR 100'000.-. Zudem geniessen sie einen Steuererlass von 75% (Nachkommen) bzw. 50% (Ehegatte/Reg. Partner) auf die valencianische Erbschaftssteuer.

Zuständig ist die Oficina Liquidadora des letzten Wohnsitzes des Erblassers.

Am 6. August 2013 wurde das valencianische Erbschaftssteuergesetz das letzte Mal revidiert, allerdings gibt es div. Urteile, die ebenfalls zu beachten sind, wo sich das Gesetz bis dato ausgeschwiegen hat.    

Erbschaftssteuern für Nichtresidente

Der allg. Steuersatz bewegt sich zwischen 7.65%-81.6%, je nach Verwandschaftsgrad. Beim nicht-residenten Erbschaftssteuersystem beträgt der Freibetrag für Nachkommen über 21 Jahren, Ehegatten und registrierte Partnerschaften knapp EUR 16'000.-. Für begünstigte Geschwister, Onkel/Tanten und Nichten/Neffen beträgt der Freibetrag knapp EUR 8'000.-. Bei nichtverwandten Erben kann der Erbschaftssteuersatz bis 81.6% sein.  

Es ist deshalb ungemein wichtig in Spanien bei der Nachlassplanung auch immer die steuerlichen Aspekte mit zu berücksichtigen und sich von kompetenten Ansprechspartnern beraten zu lassen, die sich sowohl im internationalen zivilrechtlichen, als auch im steuerrechtlichen Bereich auskennen. Da sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, denn wir betreuen unsere Landsleute seit 18 Jahren auf Schweizerdeutsch sowohl im spanischen, als auch im schweizerischen Erb- und Steuerrecht erfolgreich, dank unserem nationalen, wie internationalem Netzwerk von Fachleuten, sodass Sie sich keine Sorgen zu machen brauchen. Wir sind sowohl zu Ihrer Lebzeit (Nachlassplanung) als auch für Ihre Nachkommen und Familie (Erbvollzug) Ihr verlässlicher Ansprechspartner in all Ihren Nachlass-, Rechts- und Steuerfragen. Stellen Sie uns Ihre Frage online hier oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns.

 
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