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In Spanien gibt es zwei unterschiedliche Erbschaftssteuersysteme: Die nationale und die autonome Erbschaftssteuer. Dabei wird nicht der Nachlass als Masse besteuert, wie z.B. in England, sondern die einzelnen Erben entsprechend ihrer Erbquote. Die nationale Erbschaftssteuer betrifft i.d.R. nicht in Spanien Ansässige (Nichtresidente), die autonome Erbschaftssteuer dagegen residente Erblasser, Erben und Vermächtnisnehmer. Dabei fallen neuerdings auch im EU-
Erbschaftssteuern für Residente
Die Erbschaftssteuern für Residente sind i.d.R. vorteilhafter, als diejenige für Nichtresidente. In der Generalitat Valencia beträgt der Freibetrag für Ehegatten und Nachkommen z.Zt. EUR 100'000.-
Zuständig ist die Oficina Liquidadora des letzten Wohnsitzes des Erblassers.
Am 6. August 2013 wurde das valencianische Erbschaftssteuergesetz das letzte Mal revidiert, allerdings gibt es div. Urteile, die ebenfalls zu beachten sind, wo sich das Gesetz bis dato ausgeschwiegen hat.
Erbschaftssteuern für Nichtresidente
Der allg. Steuersatz bewegt sich zwischen 7.65%-
Es ist deshalb ungemein wichtig in Spanien bei der Nachlassplanung auch immer die steuerlichen Aspekte mit zu berücksichtigen und sich von kompetenten Ansprechspartnern beraten zu lassen, die sich sowohl im internationalen zivilrechtlichen, als auch im steuerrechtlichen Bereich auskennen. Da sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, denn wir betreuen unsere Landsleute seit 18 Jahren auf Schweizerdeutsch sowohl im spanischen, als auch im schweizerischen Erb-