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FAQ: Welches Recht kommt für mich zur Anwendung und wer ist für meine Erbfall zuständig? Brauche ich für meinen in Spanien gelegenen und meinen Schweizer Nachlass zwei Anwälte?
All diese Fragen beantworten wir Ihnen gern online oder anlässlich eines persönlichen Gesprächs. Wir helfen Ihnen gern Ihre Nachfolge nicht nur zivil-
Nehmen Sie folgendes an den Termin mit:
Persönlicher gültiger Ausweis (ID oder Pass) des/der Erben
N.I.E. (span. Steuernummer) des Erblassers/der Erblasserin und des/der Erben
Kopie eines allenfalls bereits bestehenden in-
Bei Immobilien zusätzlich Original-
Aufstellung aller im Namen des Erblassers hinterlassenen Nachlasswerte im In-