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Erbschaften

Beratung
 

FAQ: Welches Recht kommt für mich zur Anwendung und wer ist für meine Erbfall zuständig? Brauche ich für meinen in Spanien gelegenen und meinen Schweizer Nachlass zwei Anwälte?

All diese Fragen beantworten wir Ihnen gern online oder anlässlich eines persönlichen Gesprächs. Wir helfen Ihnen gern Ihre Nachfolge nicht nur zivil- sondern auch steuerrechtlich in allen Ländern richtig zu planen, damit es im Ernstfall keine bösen Überraschungen gibt.

Nehmen Sie folgendes an den Termin mit:

  • Persönlicher gültiger Ausweis (ID oder Pass) des/der Erben

  • N.I.E. (span. Steuernummer) des Erblassers/der Erblasserin und des/der Erben

  • Kopie eines allenfalls bereits bestehenden in- oder ausländischen Testaments oder Ehe- u/o Erbvertrages und falls vorhanden, den (apostillierten) Erbschein aus der Schweiz.

  • Bei Immobilien zusätzlich Original-Kaufurkunde ('Escritura de Compraventa'), die Neubauerklärung ('Declaración de Obra Nueva') sofern vorhanden, den Grundbuchauszug ('Nota Simple') sowie den letzten Grundsteuerbescheid ('I.B.I.') mit dem Katasterwert ('valor catastral') drauf.

  • Aufstellung aller im Namen des Erblassers hinterlassenen Nachlasswerte im In- und Ausland


 
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